Aktuelle Nachrichten
PV-Magazin: Baden-Württemberg fordert schnelleren Wegfall der 70-Prozent-Kappungsgrenze für alle Photovoltaik-Anlagen
Landesumweltministerin Thekla Walker hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (beide Bündnis 90/Die Grünen) in einem Brief aufgefordert, die angedachte Streichung der Kappungsgrenze für Photovoltaik-Altanlagen zügig umzusetzen und für Neuanlagen schon vor 2023 möglich zu machen. Ähnliches fordern der Verband für Wirtschaft und Umwelt und der Landesolarverband Rheinland-Pfalz.
Im Rahmen des Energiesicherungspaketes will die Bundesregierung den Beitrag der erneuerbaren Energien zur Begegnung der Gasmangellage erhöhen. Die verschiedenen darin vorgesehenen Maßnahmen sollen nach der Sommerpause schrittweise umgesetzt werden. Der baden-württembergischen Umweltministerin Thekla Walker (Bündnis 90/Die Grünen) dauert das offenbar zu lang. „In der aktuellen Situation müssen alle verfügbaren Ressourcen zur Begegnung der Gasmangellage mobilisiert werden, insbesondere sollten auch die erneuerbaren Energien ihren Beitrag leisten“, schreibt sie in einem Brief an ihren Parteikollegen und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, der pv magazine vorliegt.
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https://www.pv-magazine.de/2022/08/15/baden-wuerttemberg-fordert-schnelleren-wegfall-der-70-prozent-kappungsgrenze-fuer-alle-photovoltaik-anlagen/
15.08.2022
PV-Magazin: Kompakter Überblick für private Photovoltaik-Anlagenbetreiber: „Keine Angst vor dem Finanzamt!“
Das „Faktenpapier Photovoltaik und Steuerrecht“ liefert eine erste Orientierung und einen Überblick über wichtige Themen und Begriffe, die Investoren kennen sollen. Es ist in erster Linie für private Betreiber gedacht, die eine Photovoltaik-Dachanlage mit oder ohne Speicher installieren wollen.
Wer sich für eine Photovoltaik-Anlage interessiert, wird schnell mit der Frage konfrontiert, ob und wie tief er sich mit der steuerlichen Behandlung beschäftigen muss. Auch pv magazine erhält häufig von Interessenten oder Käufern Fragen zu einer ersten Einschätzung der eigenen steuerlichen Situation. Da wir eine solche allgemeine Erstberatung nicht leisten können, unsere Leser aber mit ihren Fragen nicht alleine lassen wollen, empfehlen wir dieses Merkblatt, das vom Solar Cluster Baden-Württemberg herausgegeben wird.
Das „Faktenpapier Photovoltaik und Steuerrecht“ richtet sich an vornehmlich an private Photovoltaik-Anlagenbetreiber, die sich für ihr Wohnhaus eine Photovoltaik-Anlage mit oder ohne Batteriespeicher anschaffen. Es liefert eine erste Orientierung und einen knappen Überblick über alle wichtigen Themen, erklärt die wichtigsten Fachbegriffe und beantwortet die Fragen, die am häufigsten gestellt werden.
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12.08.2022
SolarServer: Wie man Photovoltaik und Gründach kombiniert
Die Kombination einer Photovoltaikanlage mit der Dachbegrünung kann für Immobilieneigentümer sinnvoll sein. Darüber informiert im Detail die Verbraucherzentrale NRW.
Die Verbraucherzentrale NRW weißt auf die vorteilhafte Kombination von Photovoltaik und einem Gründach hin. Wie die Düsseldorfer Verbraucherschützer mitteilten, fragen sich viele Immobilienbesitzer:innen, womit sie ihr Dach besser nutzen können. Die Frage sei entweder eine Photovoltaikanlage für nachhaltige Energieerzeugung oder ein Gründach als Hitzeschutz und Beitrag zur Artenvielfalt? Eine Entscheidung für eines von beiden sei aber häufig gar nicht notwendig. Denn mit einem Solargründach lasse sich beides verbinden. Dabei sind die PV-Module in der Dachbegrünung verankert und profitieren in ihrer Leistung sogar von deren Kühlungseffekt. Bei Privathäusern bieten sich für ein Solargründach neben dem Flachdach des Wohngebäudes oftmals die Fläche auf der Garage als zusätzlicher Platz für Solarzellen an. Wie die Umsetzung eines Solargründachs funktioniert, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
- Viele Vorteile auf einem Dach vereint:
Wer die kahle Fläche auf seinem Dach nutzen möchte, findet in einem Solargründach vieles gepaart. Eine sogenannte extensive Dachbegrünung mit niedrig wachsenden, trockenheitsverträglichen Pflanzen als Maßnahme zur Anpassung an den Klimawandel kühlt an heißen Tagen das Innere des Gebäudes und wirkt sich positiv auf das gesamte Mikroklima am Haus aus. Sie gibt Regenwasser nur zeitverzögert an die Entwässerungssysteme ab und kann je nach Ausführung sogar größere Mengen Wasser speichern. In den Pflanzen finden zahlreiche Insekten Nahrung, und nicht zuletzt verbessert das Gründach die Optik. Mit PV-Modulen auf der Dachfläche kann man gleichzeitig die Sonnenenergie zur Stromerzeugung nutzen. Dabei hilft die kühlende Wirkung der Begrünung, auch an sehr heißen Tagen die Effizienz der Solarpaneele zu erhalten. Deren Leistung lässt nämlich mit zunehmenden Temperaturen nach. - Dachbegrünung hält die PV-Module:
Anders als auf ziegelgedeckten Schrägdächern benötigen die PV-Module auf dem begrünten Flachdach keine Verschraubung in der Dachkonstruktion. Stattdessen stehen sie fest verbunden auf Basisplatten. Diese werden mit dem Pflanzsubstrat beschwert. Wie hoch beziehungsweise schwer die Substratschicht sein muss, hängt davon ab, wie viel Wind auf die Module einwirkt. - Statik des Daches beachten:
Rechnet man für eine Dachbegrünung mit 80 bis 180 kg Gewicht pro Quadratmeter im nassen Zustand, muss das Dach bei der Kombination mit Solartechnologie noch zusätzliche 25 kg pro Quadratmeter tragen können. Wer die Tragfähigkeit seines Daches nicht kennt, sollte daher bei der Planung des Solargründachs einen Statiker zu Rate ziehen. - Platz für Pflege und Wartung lassen:
Die Solarmodule auf dem Gründach stehen etwas erhöht auf Ständern, um einen Abstand zur Begrünung zu gewährleisten. Das hat den Zweck, Licht und Wasser an die darunter liegenden Pflanzen gelangen zu lassen und gleichzeitig eine Verschattung durch diese zu vermeiden. Die PV-Elemente werden in Reihen aufgestellt – bei der Ausrichtung nach Süden hintereinander, bei einer Ost-West-Ausrichtung schmetterlingsförmig zueinander. Dabei ist es wichtig, zwischen den Reihen ausreichend Platz zu lassen, um die Dachbegrünung pflegen und die Module warten zu können. Bei der Auswahl der Pflanzen sollte man darauf achten, dass diese trockenheits- und hitzeverträglich sind und nicht höher als bis zur Unterkante der Module wachsen, damit sie keinen unerwünschten Schatten erzeugen. - Förderung nutzen und Fachbetriebe koordinieren:
Fördermittel gibt es sowohl für die Nutzung von Solarenergie als auch für Dachbegrünungen. Die Installation einer PV-Anlage wird von vielen Städten und Kommunen bezuschusst und über das EEG-Gesetz bundesweit unterstützt, die KfW-Bank bietet zusätzlich zinsgünstige Kredite. Beim Aufbringen eines Solargründachs sollte man jeweils einen Fachbetrieb für Solartechnik und einen für Dachbegrünung koordinieren, die Hand in Hand arbeiten müssen.
https://www.solarserver.de/2022/08/11/wie-man-photovoltaik-und-gruendach-kombiniert/
11.08.2022
SolarServer: Wie PV-Pflicht Gewerbeimmobilien Erträge bringt
Verschiedene Optionen können für Gewerbeimmobilien dazu führen, eine PV-Pflicht zu erfüllen. Es locken dabei sonnige Erträge
Die PV-Pflicht kann für die Betreiber von Gewerbeimmobilien positive Erlöse generieren. Darauf weist das Beratungsunternehmen Solarize hin. Abseits des EEG können dafür Modelle wie Mieterstrom, die Dachverpachtung oder ein PPA zum Einsatz kommen.
Bei Mieterstrommodellen wird der in einem Areal erzeugte PV-Strom den gewerblichen Mietern vor Ort direkt gegen ein Entgelt bereitgestellt. Dabei können Mieter im Rahmen ihrer Wahlfreiheit entscheiden, ob sie am Mieterstrommodell teilnehmen oder ihren Strom weiterhin von externen Anbietern beziehen möchten. Da die Netzentgelte für direkt verbrauchten PV-Strom entfallen, ist der Mieterstrom aus dem lokalen Microgrid in der Regel günstiger als Netzstrom – ein Win-Win für beide Parteien.
Ein Wermutstropfen für Immobiliengesellschaften sei aber die erweiterte Gewerbesteuerkürzung – beziehungsweise die Gefahr für diese durch Stromverkauf. Eine gewerbesteuerpflichtige Tätigkeit wie der Verkauf von PV-Strom kann in der Regel nicht dasselbe Unternehmen ausgeführen, das auch die Vermietung oder Verpachtung der Immobilien steuert. Um das Portfolio rechtssicher vom Solargeschäft zu trennen, können Immobiliengesellschaften aber eine Betriebsmittelgesellschaft zur Verwaltung des Mieterstrommodells ausgründen, die dann Stromlieferverträge mit den Mietern abschließt. Neuerdings gibt es auch eine sogenannte Schmutzgrenze, wenn der Stromverkauf nicht mehr als 10 Prozent der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung ausmacht.
Nicht alle Immobiliengesellschaften sind berechtigt, eine Schwestergesellschaft eigens für das Mieterstrom-Geschäft auszugründen. Eine gängige Alternative ist stattdessen die Verpachtung der Dächer, beispielsweise an Stadtwerke und andere Betreibergesellschaften. Zwar fällt beim Dachpachtmodell der wirtschaftliche Nutzen im Vergleich zum direkten Mieterstrommodell deutlich geringer aus. Allerdings profitieren die Mieter auch in diesem Szenario von den stabil niedrigeren Strompreisen. Ob die Verpachtung grundsätzlich wirtschaftlich ist, ist im Einzelfall genau zu kalkulieren.
Onsite PPA
Power Purchase Agreements (PPA), also langfristige Stromversorgungsverträge, sind für Betreiber von Post-EEG-Anlagen ab 300 kWp ein Weg zu mehr Rendite. Dabei schließen Anlagenbetreiber entweder einen Stromliefervertrag mit den zu beliefernden Unternehmen oder mit einem Stromhändler ab. Diese veräußern dann den Strom an die Verbraucher weiter.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Offsite-PPA (Stromversorgung außerhalb des Standorts) und Onsite-PPA (Stromversorgung direkt vor Ort). Bei klassischen Offsite-PPA erwerben Abnehmer den Strom über einen fest definierten Zeitraum – in der Regel bis zu 5 Jahre – zu einem festen Preis über die Einspeisung ins Stromnetz . In Onsite-PPA stellt der Anlagenbetreiber den erzeugten PV-Strom Verbrauchern auf demselben Gelände direkt zur Verfügung. Die Vertragspartner profitieren hier besonders durch die Einsparung der Netzentgelte sowie durch langfristige Preisstabilität.
Allen Vergütungsmodellen ist eine Herausforderung gemeinsam: Zur rechtskonformen Abrechnung des Stromes müssen Betreiber von PV-Dachanlagen den erzeugten und verbrauchten PV-Strom viertelstündig bilanzieren. Dies setzt ein modernes Messkonzept und Abrechnungssystem mit entsprechender Infrastruktur voraus.
https://www.solarserver.de/2022/08/10/wie-pv-pflicht-gewerbeimmobilien-ertraege-bringt:
10.08.2022
PV-Magazin: Fraunhofer ISE: Weniger Hürden – mehr Dachanlagen bis 30 Kilowatt und Photovoltaik-Heimspeicher
Der Abbau regulatorischer Hürden mit der EEG-Novelle hat in den vergangenen Jahren dazu geführt, dass mehr kleine Photovoltaik-Dachanlagen und Batteriespeicher in Deutschland installiert wurden. Doch auch bei den Photovoltaik-Freiflächen gab es einen Schub, wie die Kurzstudie der Freiburger Forscher zeigt.
Der Photovoltaik-Ausbau in Deutschland hat wieder an Schwung gewonnen. Besonders stark zugenommen hat der Zubau im Photovoltaik-Dachanlagensegment bis 30 Kilowatt Leistung, wie eine am Donnerstag veröffentlichte Kurzstudie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE zeigt. Der Anteil dieser Photovoltaik-Anlagen am Gesamtzubau hat sich seit 2018 nahezu verdoppelt – er stieg demnach von 18,8 auf 36,2 Prozent im Jahr 2021. »Der Wegfall der Umlagepflicht auf Selbstverbrauch für Photovoltaik-Anlagen im Segment 10 bis 30 Kilowatt macht sich hier bemerkbar und setzt Kräfte frei«, erklärt Dominik Peper, Autor der Kurzstudie. Besonders stark sei der Zubau dabei bei den Photovoltaik-Dachanlagen zwischen 10 und 20 Kilowatt, die üblicherweise auf Privathäusern installiert werden. 2020 entfielen auf diese Leistungsklasse nur 2,7 Prozent der neu installierten Leistung. Im Jahr darauf seien es bereits 11,5 Prozent gewesen.
Mit dem EEG 2023 wird die Einspeiseleistungsbegrenzung für kleine Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt gestrichen. Aktuell gilt sie noch und kam bei 78,9 Prozent aller Photovoltaik-Anlagen, die im Segment bis 30 Kilowatt installiert wurden, zum Tragen. Das Bundeswirtschaftsministerium plant aktuell eine weitere Gesetzesänderung, mit der auch für die Bestandsanlagen die Wirkungsleistungsbegrenzung bei der Einspeisung aufgehoben werden soll.
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04.08.2022
PV-Magazin: Neuer Rekord: 8,23 Terawattstunden Solarstrom im Juli
Nach Auswertung von Energy-Charts haben die Photovoltaik-Anlagen in Deutschland nochmal mehr Solarstrom produziert als im Juni. Dies half die Preise an den Strombörsen stabil zu halten.
Die Photovoltaik-Anlagen in Deutschland haben im Juli erneut auf Rekordniveau produziert. Mit 8,23 Terawattstunden trugen sie nach Auswertung von Energy-Charts vom Fraunhofer ISE ein Anteil von 20,1 Prozent zur Nettostromerzeugung bei. Nur die Braunkohlekraftwerke erzeugten mit knapp 9 Terawattstunden noch mehr Strom im vergangenen Monat. Ihr Anteil lag bei 21,9 Prozent an der öffentlichen Nettostromerzeugung. Der Anteil der Erneuerbaren insgesamt lag im Juli bei 50,6 Prozent.
Für die Photovoltaik ist es der dritte Rekordmonat in Folge. In Mai erreichten sie zunächst mit 7,7 Terawattstunden einen neuen Höchststand. Im Juni wurde dann erstmal die Marke von 8 Terawattstunden Solarstrom überschritten und nun eine weitere Steigerung im Juli.
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01.08.2022
PV-Magazin: Neue Übergangsregelung für Anlagenzertifikat greift für Photovoltaik-Anlagen ab 135 Kilowatt bis 2025
Beim Anlagenzertifikat gibt es eine Übergangsregelung bis 2025, die Betreibern einen vorläufigen Netzanschluss gewährt und anschließend noch 18 Monate Zeit gibt, die entsprechenden Nachweise zu erbringen.Die Änderung der NELEV ist ab Samstag in Kraft und sieht eine Übergangsfrist bis 2025 vor, in der Photovoltaik-Anlagen eine vorläufige Netzanschlusserlaubnis erteilt werden kann. Dann bleiben den Projektierern weitere 18 Monate, um die Erfüllung aller technischen Anforderungen nachzuweisen, um das Anlagenzertifikat zu erhalten. Weitere Vereinfachungen sollen im „Branchendialog Beschleunigung Netzanschlüsse“ diskutiert werden.
Beim Anlagenzertifikat gibt es eine Übergangsregelung bis 2025, die Betreibern einen vorläufigen Netzanschluss gewährt und anschließend noch 18 Monate Zeit gibt, die entsprechenden Nachweise zu erbringen
In den vergangenen Monaten hatte sich das Problem massiv verschärft: Viele Photovoltaik-Anlagen waren einspeisebereit, doch durften wegen des fehlenden Anlagenzertifikats nicht ans Netz. Die Zertifizierer arbeiteten mit Hochdruck, doch die neuen komplexeren Anforderungen stellten alle Seiten vor große Schwierigkeiten (siehe pv magazine Deutschland, März 2022, Warten auf den Netzanschluss). Der Rückstau von nicht angeschlossenen Photovoltaik-Anlagen ab 135 Kilowatt, die dieses Zertifikat brauchen, wurde entsprechend immer größer.
Die Politik hat mittlerweile reagiert. Fast ging der Beschluss unter, denn er fand parallel mit der Entscheidung statt, das Netzanschlussprozedere für Photovoltaik-Anlagen zu digitalisieren. Ende Juni hatte Bundestag die Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz beschlossen. Auf Anfrage von pv magazine erklärte das Bundeswirtschaftsministerium, dass im Zuge der EnWG-Novelle seien die Änderungen in der NELEV am 24. Juni beschlossen worden. NELEV ist die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung, die im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthalten ist.
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https://www.pv-magazine.de/2022/07/28/neue-uebergangsregelung-fuer-anlagenzertifikat-greift-fuer-photovoltaik-anlagen-ab-135-kilowatt-bis-2025/
28.07.2022
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