Die neue schwarz-grüne Landesregierung will ab 2023 eine Solarpflicht für alle neuen öffentlichen Liegenschaften einführen und ein Jahr später auch für gewerbliche Neubauten und ab 2025 für private Neubauten. Für Photovoltaik-Anlagen soll es eine umfassende Entbürokratisierung geben – von der Anmeldung bis zur Steuerpflicht. Zudem soll das Volumen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf benachteiligten Gebieten schrittweise auf 300 Megawatt erhöht werden und generell der Bau auf mehr Flächen ermöglicht werden. Bereits ab 2023 soll eine Solarpflicht für alle neuen öffentlihen Liegenschaften greifen.
CDU und Grüne haben sich in Nordrhein-Westfalen auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Am Wochenende müssen die Fraktionen darüber noch final abstimmen, die Inhalte liegen jedoch bereits vor. Für die Photovoltaik sind einige konkrete Maßnahmen in dem Papier enthalten. So versprechen die Koalitionäre: „Wir sollen die Stromerzeugung aus Photovoltaik kräftig ausbauen. Dazu werden wir Verfahren effizienter gestalten, Anreize für den Ausbau setzen und zusätzliche Flächen verfügbar machen.“ Jedes geeignete Dach sollte möglich für die Photovoltaik-Erzeugung genutzt werden.
Umfassende Solarpflicht
Konkret haben sich CDU und Grüne auf die Einführung einer „umfassenden Solarpflicht“ verständigt. So sollen ab dem 1. Januar 2023 alle neuen öffentlichen Liegenschaften mit einer Solaranlage ausgestattet werden und alle geeigneten Dachflächen möglichst bis Ende 2025 nachgerüstet werden. Ab 1. Juli 2024 soll die Solarpflicht auch im Fall von umfassenden Dachsanierungen im Bestand der kommunalen Liegenschaften greifen. Zuvor – zum Jahresbeginn 2024 planen die Koalitionäre zudem eine Solarpflicht für alle gewerblichen Neubauten und ab 2025 für private Neubauten. Ab 2026 ist die Solarpflicht dann auch bei Dachsanierungen von Bestandgebäuden vorgesehen.
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https://www.pv-magazine.de/2022/06/24/koalitionsvertrag-in-nordrhein-westfalen-mit-viel-potenzial-fuer-mehr-photovoltaik/#:
24.06.2022