Die von den Ministerien für Wirtschaft und Bau vorgeschlagenen Modelle unterscheiden sich darin, welche Rolle grüner Wasserstoff und Biomasse spielen wird. In jedem Fall ist vorgesehen, dass Vermieter die Mehrkosten von grünem Wasserstoff gegenüber Erdgas tragen müssen.
Der Bundestag hat mit der Verabschiedung des Osterpakets der Bundesregierung Anfang Juli beschlossen, dass ab Anfang 2024 nur noch Heizungen installiert werden dürfen, die zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren arbeiten. Das gilt sowohl für den Neubau als auch für Bestandsgebäude.
Was bedeutet diese Vorgabe konkret? Dazu haben die Bundesministerien für Wirtschaft und für Bauen jetzt ein Konzept vorgelegt, das im Rahmen einer öffentlichen Konsultation in den nächsten sechs Wochen mit den betroffenen Akteuren diskutiert werden soll. Auf Basis der Ergebnisse werden die beiden Ministerien dann einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der neuen Vorgaben erstellen.
Quote erfüllt mit Wärmepumpe-Hybrid-Heizung
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18.07.2022