Am Donnerstag liegt das Osterpaket dem Bundestag zur Abstimmung vor. Die Änderungen zum EEG 2023 und ein Entschließungsantrag des Klima- und Energieausschusses des Bundestages liegen der Redaktion bereits vor.
Nachdem im Mai der Kabinettsentwurf zum Osterpaket im Bundesrat mit Bitte um Nachbesserung gescheitert ist, haben die Regierungsparteien an einer neuen Fassung gearbeitet. Daraus sind bereits am Dienstag einige Details bekannt geworden. Dienstabend tagte dann noch das Klima und Energie Ausschuss des Bundestags und verabschiedete einen Entschließungsantrag, der am Donnerstag dem Beschlusspaket zugefügt wird. Mit dem Osterpaket kommen Änderungen auf mehrere Gesetze zu. Das betrifft das Wind-auf-See-Gesetz, das Energiewirtschaftsgesetz, das Bundesbedarfsplangesetz, das Netzausbaubeschleunigungsgesetz sowie das Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Die Änderungen zum EEG 2023 sind bereits im Vorfeld der Abstimmung im Bundestag bekannt geworden. In Branchenkreisen gilt es als sicher, dass das Paket in der jetzigen Form morgen durch die Abstimmung gewunken wird. Neben einer Erhöhung der Vergütungssätze dürften noch Regelungen zur Anlagenzusammenfassung, steuerliche Vereinfachungen und schnellerem Netzanschluss die Solarbranche gütig Stimmen.
Vergütungsätze steigen
Im Referentenentwurf waren Vergütungssätze von 6,93 Cent pro Kilowattstunden für Anlagen bis einschließlich 10 Kilowattpeak vorgesehen. Für die jetzige Version beschlossen die Regierungsparteien in diesem Segment einen Satz von 8,60 Cent pro Kilowattstunde. Auch bei größeren Anlagen steigen die Vergütungssätze: bis einschließlich 40 Kilowatt von 6,85 Cent im Referentenentwurf auf 7,50 Cent. Das Segment bis 750 Kilowattstunden sollte in der Fassung aus dem April noch mit 5,36 Cent vergütet werden, jetzt haben sich die Ampel-Parteien auf 6,20 Cent geeinigt.
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06.07.2022