Bundestag beschließt Novelle des Heizungsgesetzes - 10.07.2026

Der Deutsche Bundestag hat am 10. Juli 2026 das sogenannte Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen. Damit werden zentrale Vorgaben des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes neu ausgerichtet. Die bislang geltende pauschale Anforderung, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien zu betreiben, soll entfallen. Eigentümer erhalten dadurch grundsätzlich mehr Wahlfreiheit bei der Auswahl eines Heizsystems.

Auch der Einbau neuer Öl- und Gasheizungen soll weiterhin möglich sein. Das bedeutet jedoch keine dauerhafte Rückkehr zu rein fossilen Brennstoffen: Ab 2029 müssen neu eingebaute Anlagen schrittweise steigende Anteile klimafreundlicher Brennstoffe wie Biomethan, Bioöl oder biogenes Flüssiggas verwenden. Spätestens ab 2045 müssen die eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.

Ergänzend plant die Bundesregierung ab 2028 eine Grüngas- und Grünheizölquote. Diese soll den Markthochlauf klimafreundlicher Alternativen wie Biomethan, Bioöl und Wasserstoff unterstützen. Die genauere Ausgestaltung soll in einem weiteren Gesetz geregelt werden. Für 2030 ist außerdem eine Überprüfung vorgesehen, ob die neuen Regelungen ausreichend zu den Klimaschutzzielen des Gebäudesektors beitragen.

Für Eigentümer und Unternehmen schafft die Novelle mehr technologische Auswahlmöglichkeiten. Gleichzeitig bleiben die langfristige Verfügbarkeit klimafreundlicher Brennstoffe, deren Kosten und die kommunale Wärmeplanung wichtige Faktoren bei der Entscheidung für ein neues Heizsystem. Vor einer Investition empfiehlt sich daher eine individuelle Betrachtung der Wirtschaftlichkeit, der örtlichen Wärmeplanung und der jeweils geltenden Förderbedingungen.

Für weitere Informationen lesen Sie den vollständigen Artikel auf der offiziellen Bundestags-Seite unter dem folgenden Link:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw28-de-heizungsgesetz-1194534

Mit sonnigen Grüßen,

Ihr Sun-Energy-BR Team

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