Das Bundeswirtschaftsministerium hat klargestellt, dass künftig das Anlagenzertifikat für Photovoltaik-Anlagen ab einer installierten Leistung von 500 Kilowatt und einer Einspeiseleistung von 270 Kilowatt vorgelegt werden muss. Dafür sind die drei noch aufstehenden Verordnungen zur Umsetzung des Zertifizierungspakets im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden.
Nach dem „Solarpaket 1“ hat das Bundeswirtschaftsministerium nach eigenen Angaben drei Verordnungen am Donnerstag (16. Mai) im Bundesgesetzblatt verkündet, mit denen die Umsetzung des sogenannten Zertifizierungspakets abgeschlossen ist. Es handelt sich dabei um zwei Verordnungen, die die Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung (NELEV) ändern, sowie eine weitere Verordnung, die NELEV ergänzt: die Energieanlagen-Anforderungen-Verordnung (EAAV). Sie sind mit dem heutigen Tag in Kraft getreten. Teil des Zertifizierungspakets waren zudem Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), die mit der Novelle im vergangenen Jahr verabschiedet wurden, sowie die Verabschiedung des „Solarpaket 1“.
Das Gesamtpaket soll eine Weiterentwicklung des Zertifizierungsverfahrens darstellen, um eine praxistaugliche Lösung zu sichern. „Im Ergebnis wird das bisherige das Nachweisverfahren (Zertifizierungsverfahren) der technischen Mindestanforderungen an Stromerzeugungsanlagen und – speicher massentauglich modernisiert und weiterentwickelt“, wie das Ministerium erklärte. Von den Änderungen würden vor allem gewerbliche und auf privaten Immobilien installierte Photovoltaik-Dachanlagen profitieren.
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Neue Vorgaben zur Anlagenzertifizierung für Photovoltaik-Anlagen greifen – pv magazine Deutschland (pv-magazine.de)
17.05.2024