Der BVES und BSW-Solar begrüßen die politische Entscheidung, fordert aber zugleich längerfristige Rechtssicherheit für die Errichtung großer Batteriespeicher. Die Fristverlängerung sollte genutzt werden, um für systematische, rechts- und investitionssichere Regelungen zu erlassen.
Der Bundestag hat am Freitag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP den Gesetzentwurf „zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben“beschlossen. Die Abgeordneten von CDU/CSU und AfD stimmten dagegen. Die Linksfraktion enthielt sich, wie der Bundestag mitteilte. Mit dem Gesetz ist die Verlängerung der Netzentgeltenbefreiung für Speicher um weitere drei Jahre bis 2029 beschlossen (§118 EnWG).
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) begrüßte die Entscheidung. Sie garantiert, dass Projekte, die bis 2029 in Betrieb genommen werden, weiterhin von den Netzentgelten befreit sind. Angesichts der langen Planungsprozesse für große Speicherprojekte gebe dies den Unternehmen mehr Investitionssicherheit, zumindest hinsichtlich der drohenden Netzentgeltbelastung. „Die Verlängerung ist ein Schritt in die richtige Richtung und dringend notwendig, um einen rentablen Speicherbetrieb auch nach dem Jahr 2026 zu ermöglichen. Die nun erfolgte Zeitumstellung auf 2029 ist jedoch letztlich nur eine kleine Drehung an der Speicheruhr von ‚5 vor 12‘ auf ‚Viertel vor 12‘,“ erklärte Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES.
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10.11.2023