Eine Pflicht zur Installation einer Photovoltaik-Anlage bei gewerblichen Neubauten und großen Parkplätzen besteht bereits seit diesem Jahr. Nun ist das Landessolargesetz novelliert worden und die Vorschriften werden damit ausgeweitet.
Seit Jahresbeginn gibt es in Rheinland-Pfalz eine Photovoltaik-Pflicht für gewerbliche Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern und neue Überdachungen von gewerbezugehörigen Parkplätzen mit mindestens 50 Stellplätzen. Diese ist im Landessolargesetz von 2021 festgeschrieben, das in dieser Woche novelliert wurde. Im Mainzer Landtag stimmten die Regierungsfraktionen von SPD, Grüne, FDP und die oppositionelle CDU für eine Ausweitung der Photovoltaik-Pflicht. AfD und Freie Wähler lehnten den Gesetzentwurf ab.
Die Änderungen im Landessolargesetz sehen vor, dass künftig auch für öffentliche Neubauten und neuen Parkplätze der öffentlichen Hand eine Photovoltaik-Pflicht besteht. Zudem greift die Photovoltaik-Pflicht nun schon bei „überwiegend“ gewerblich genutzten Neubauten. Für private Neubauten oder Dachsanierungen sieht die Novelle noch keine Verpflichtung vor, allerdings müssen sie „PV-ready“ ausgestaltet sein. Dies bedeutet, dass nachträglich unkompliziert noch eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert werden kann.
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10.11.2023