Das Bundeskabinett einigte sich auf eine Lösung, in der eine entscheidende praktische Hürde aus dem Weg geräumt wird. Wer einen öffentlichen Ladepark betreibt, kann eine Photovoltaik-Anlage zur Versorgung der Ladesäulen nutzen und für den Solarstrom den doppelten Erlös aus der THG-Quote erhalten.
Bei den THG-Quoten für Ladestrom wird ab dem kommenden Jahr Ökostrom berücksichtigt. Wer zum Beispiel einen Parkplatz mit Photovoltaik überdachen will oder einen Ladepark an einer Autobahn mit einer Photovoltaik-Anlage unterstützt, wird eine entsprechende Änderung der THG-Quote Regelung begrüßen. Damit in Zukunft weniger handelsüblicher Strommix geladen wird, soll die THG-Quote genutzt werden, um die Verbindung von Ladestrom und Strom aus erneuerbaren Energien sinnvoll zu begünstigen.
Das Bundeskabinett einigte sich am Mittwoch auf eine entsprechende Änderung im Bundesimmissionsschutzgesetz. Demnach müssen die erneuerbaren Energieanlagen nur noch direkt, also ohne Umwege über das Netz, an die Ladeinfrastruktur angeschlossen werden. Ein Inselbetrieb der Anlage ist nicht mehr notwendig. Das ist aktuell noch der Fall und verhindert, dass Projektierer Ladeparks in Verbindung mit erneuerbaren Energieanlagen errichten.
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https://www.pv-magazine.de/2023/06/28/photovoltaik-ab-2024-doppelt-auf-thg-quoten-anrechenbar/
28.06.2023