Wie erwartet hat der Bundestag am Freitag (30. September) den von der Ampelkoalition eingebrachten und vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie in einigen Passagen noch geänderten Entwurf eines »Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften« mit Zustimmung der Union und gegen die Stimmen von AfD und Die LinkEnergiesicherungsgesetzes 1975 (EnSiG) und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften“ (20/1501) in einer von Ausschuss geänderten Fassung. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/1766) und ein Bericht des Haushaltausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (20/1782) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine habe die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft, schreibt die Bundesregierung. Um die Energieversorgungssicherheit in Deutschland zu gewährleisten, müssten die Krisenvorsorge und die Instrumente der Krisenbewältigung gestärkt werden. Deshalb soll zum einen das Energiesicherungsgesetz von 1975 präzisiert und zum anderen die Erdgas-Versorgungssicherheitsverordnung der EU (SoS-Verordnung) aktualisiert werden, um einen schnellen und praktikablen Vollzug bei Solidaritätsersuchen an Deutschland zu gewährleisten.
Sicherung der Energieversorgung im Krisenfall
Wie die Regierung ausführt, soll das EnSiG mit Blick auf bestehende Verordnungsermächtigungen präzisiert und durch zusätzliche Verordnungsermächtigungen ergänzt werden, um zum Beispiel unklare Einfluss- und Rechtsverhältnissen bei Betreibern kritischer Infrastrukturen, die die Erfüllung ihrer Aufgaben gefährden, entgegenwirken zu können. Dementsprechend soll auch die Gassicherungsverordnung angepasst werden. Darüber hinaus soll das Energiesicherungsgesetz eine neue Struktur erhalten, so dass besondere Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Energiemarktes zu Maßnahme der Sicherung der Energieversorgung im Krisenfall voneinander abgegrenzt sind.
Um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten, soll die Möglichkeit einer Treuhandverwaltung über Unternehmen der kritischen Infrastruktur „und als Ultima Ratio auch die Möglichkeit einer Enteignung geschaffen werden“. Des Weiteren ist im Entwurf die Möglichkeit für Preisanpassungen bei verminderten Gasimporten und großen Preissprüngen vorgesehen. (mis/hau/12.05.2022)
06.10.2022