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Auf Initiativantrag der Grünen soll die Errichtungsfrist für Photovoltaik-Anlagen bis 20 Kilowatt um zwei Mal neun Monate verlängert werden können. Zudem ist ein fester Fördersatz für Photovoltaik-Anlagen zwischen 10,1 und 20 Kilowatt vorgesehen. Das Parlament in Wien muss noch zustimmen.

Lange hat es gedauert, ehe Österreich sein Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) novelliert hatte. Nun ist es wegen der aktuellen weltpolitischen Lage bereits wieder reformbedürftig. Auf Antrag der Grünen in der Nationalratssitzung am Mittwoch soll es weitere Anpassungen im Gesetz geben, die die Budgetanpassungen und -aufstockung noch ergänzen werden. Der Bundesverband Photovoltaic (PV) Austria begrüßte die rasche Reaktion der Politik auf die aktuelle Lage. So hätten ihn in den vergangenen Wochen zahlreiche Hilferufe von Unternehmen erreicht, die die Förderbedingungen nicht einhalten könnten. Der Grund dafür seien unplanbare Lieferzeiten, der die Förderung für viele Photovoltaik-Projekte gefährde, so der Verband. Er habe daher in vielen Gesprächen mit dem Klimaschutzministerium auf eine erneute Novellierung des EAG gedrungen.

Der Initiativantrag der Grünen, der mit dem Regierungspartner bereits abgestimmt ist, sieht vor, dass die Errichtungsfrist für Photovoltaik-Anlagen bis 20 Kilowatt Leistung zweimalig um neun Monate verlängert werden kann. Diese Änderung soll auch rückwirkend für bereits zur Förderung eingereichte Projekte gelten. Zudem soll auch die Solarförderung in der Kategorie B – also für Photovoltaik-Anlagen zwischen 10,1 und 20 Kilowatt Leistung – geben. Anstelle eines Bieterverfahrens sei die Zahlung eines fixen Fördersatzes vorgesehen.

 

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https://www.pv-magazine.de/2022/09/22/oesterreich-aenderungen-im-eag-fuer-laengere-realisierungsfristen-von-photovoltaik-anlagen-geplant/

 

22.09.2022