Auf Anfrage eines CDU-Bundestagsabgeordneten erklärte Staatssekretär Patrick Graichen, derzeit würden Gründe für den Fortbestand oder die Abschaffung der Regelung geprüft. Nach dem EEG 2021 muss die Wirkleistung bei der Einspeisung von Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt auf 70 Prozent beschränkt werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent für kleine Photovoltaik-Anlagen fällt. Das Bundeswirtschaftsministerium prüft gerade die Gründe.
Kleine Photovoltaik-Anlagen bis 25 Kilowatt – vor dem EEG 2021 bis 30 Kilowatt – unterliegen der Regelung, wonach am Verknüpfungspunkt mit dem Netz die maximale Wirkleistungseinspeisung auf 70 Prozent der installierten Leistung begrenzt wird. Bei Betreibern sorgt diese Regelung immer wieder für Unmut und nun hat die Frage nach dem Sinn der Regelung auch das Bundeswirtschaftsministerium erreicht. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Moritz Oppelt hat bei der Bundesregierung nachgefragt, ob sie plane die Wirkleistungsbegrenzung bei Photovoltaik-Anlagen abzuschaffen oder zu reformieren
Weiterlesen unter:
https://www.pv-magazine.de/2022/05/20/bundeswirtschaftsministerium-prueft-abschaffung-der-wirkleistungsbegrenzung-kleiner-photovoltaik-anlagen/
20.05.2022