Die Rückforderungen betreffen Betreiber, die ihre Photovoltaik-Anlagen zwischen 1. April 2012 und 31. Juli 2014 in Betrieb genommen haben. Nach dem Marktintegrationsmodell müssen sie zehn Prozent der erzeugten Solarstrommenge direkt verbrauchen oder selbst vermarkten. Im Falle der Direktvermarktung sollen die Erlöse auf die Höhe der Einspeisevergütung gedeckelt werden. Eon Edis kündigt daher Rückforderungen an, da der deutlich höhere Marktwert an die Betreiber ausgezahlt wurde.
In dieser Woche erreichten pv magazine mehrere Hinweise von Photovoltaik-Anlagenbetreiber, die in einem Schreiben von Eon Edis informiert wurden, dass ihnen rückwirkende Kürzungen ihrer Vergütung ins Haus stehen. Konkret betroffen sind Photovoltaik-Anlagen im Marktintegrationsmodell. Dieses war mit dem EEG 2012 – quasi als Art Vorläufer der Direktvermarktung eingeführt worden. Es betraf alle Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung zwischen mehr als 10 bis 1000 Kilowatt, die zwischen dem 1. April 2012 und 31. Juli 2014 in Betrieb genommen wurden. Die EEG-Regelung sah vor, dass nur 90 Prozent der erzeugten Solarstrommenge eine feste Vergütung erhalten und die restlichen 10 Prozent entweder selbst verbraucht oder vermarktet werden mussten.
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https://www.pv-magazine.de/2022/01/28/netzbetreiber-will-verguetung-fuer-photovoltaik-anlagen-im-marktintegrationsmodell-rueckwirkend-kuerzen/
28.01.2022