Steuertipps: Die Photovoltaik-Steuerreform, die der Bundestag Ende 2022 beschlossen hatte, warf in der Branche und bei Anlagenbetreibern viele Fragen auf. In den vergangenen Monaten hat das Bundesfinanzministerium darauf mit drei BMF-Schreiben reagiert und die Anwendung der gesetzlichen Regelungen konkretisiert.
Noch im Mai wurden Photovoltaik-Anlagenbetreiber wie Horst Krause* von seinem Finanzamt geradezu gequält. Obwohl klar war, dass seine Sieben-Kilowatt-Photovoltaik-Anlage von der Einkommensteuer befreit war und wegen des Kaufs zum Nullsteuersatz keine Umsatzsteuerpflicht und Vorsteuererstattung in Frage kam, verlangte das Finanzamt aus dem Berliner Umland das „große Besteck“: Förmliche Anmeldung der Photovoltaik-Anlage als Gewerbebetrieb mit dem „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ und Erteilen einer eigenen Umsatzsteuernummer für das neue – vollumfassend steuerbefreite – Unternehmen.
Das Ganze eigentlich ein Schildbürgerstreich, denn Bundesfinanzministerium (BMF) und Gesetzgeber haben im vergangenen Jahr die große Steuerreform für Photovoltaik-Anlagen gerade damit begründet, dass sie Bürokratie abbauen wollten.
Jetzt amtlich: Photovoltaik ohne Finanzamt
Etwas spät, aber folgerichtig hat das Ministerium am 12. Juni eine Verwaltungsanweisung (BMF-Schreiben) veröffentlicht, die die Entbürokratisierung kleiner Photovoltaik-Anlagen vollendete: Photovoltaik ohne Finanzamt – eine Idee, die seit dem Start unserer Rubrik eine wichtige Motivation war – wird damit von höchster Stelle der Finanzverwaltung amtlich abgesegnet.
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https://www.pv-magazine.de/2023/10/06/steuern-sparen-mit-photovoltaik-ohne-finanzamt/
06.10.2023