Bei der Marktüberwachung der Bundesnetzagentur sind zahlreiche Mängel bei Photovoltaik-Wechselrichtern aufgefallen. Die Behörde gibt Tipps für Verbraucher:innen, worauf beim Kauf eines Balkonkraftwerkes zu achten ist.
Die Bundesetzagentur warnt vor möglichen Gefahren bei unzulässigen Wechselrichtern für Photovoltaik-Anlagen im stationären und im Onlinehandel. Die Bundesnetzagentur hat verschiedene Wechselrichter geprüft und zahlreiche Mängel bei Balkonkraftwerken festgestellt. „Es freut mich, dass sich immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher Photovoltaik-Anlagen installieren lassen. Für diese Anlagen braucht man einen Wechselrichter, der den produzierten Gleichstrom in den im Haushalt nutzbaren Wechselstrom umwandelt. Leider finden wir zahlreiche Produkte, die unzulässig oder auch potenziell gefährlich sind“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Durch unsere Marktüberwachung tragen wir dazu bei, dass der Gebrauch von Photovoltaik-Anlagen durch Verbraucherinnen und Verbraucher sicher ermöglicht wird.“
Verbrauchersicherheit durch formale und technische Anforderungen
Bereits im zurückliegenden Jahr sind der Bundesnetzagentur Solarwechselrichter aufgefallen, bei denen kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keine deutsche Händleradresse zu finden war. Es ist nicht erlaubt, Produkte in Deutschland zu vertreiben und zu nutzen, die über kein CE-Kennzeichen, keine deutsche Bedienungsanleitung oder keinen europäischen Ansprechpartner verfügen. Diese formellen Anforderungen bei Produkten sind wichtig, da sie den Verbraucherinnen und Verbrauchern beim Kauf signalisieren, dass sie diese Produkte bedenkenlos nutzen können.
Weiterlesen unter:
12.06.2023