Bei der Behörde läuft zurzeit ein Festlegungsverfahren zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz. Dem Eckpunktepapier zufolge sollen Verteilnetzbetreiber ab 2024 die Möglichkeit bekommen, bei Wärmepumpen und Kälteanlagen, Ladeeinrichtungen und Batteriespeichern steuernd einzugreifen, um Stromausfälle wegen Überlastungen örtlicher Leitungen zu vermeiden. Konsultationsbeiträge zu dem Festlegungsverfahren sind noch bis zum 27. Januar möglich.
Um die schnelle Integration steuerbarer Verbraucher in das Netz und den Markt zu gewährleisten, setzt die Bundesnetzagentur auf eine „zeitnahe und vorausschauende Ertüchtigung der Verteilernetze“. Wie die Behörde in einem Eckpunktepapier zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz darlegt, wird diese Ertüchtigung allein jedoch nicht ausreichen. Daher sollen die Verteilnetzbetreiber die Möglichkeit bekommen, im Bedarfsfall steuernd einzugreifen, um den sicheren Netzbetrieb aufrecht erhalten zu können – beim Strombezug von Wärmepumpen, Anlagen zur Erzeugung von Kälte und Ladestationen sowie hinsichtlich der Strombezugsrichtung bei Batteriespeichern. Das Festlegungsverfahren läuft seit Ende November 2022, die Abgabe von Konsultationsbeiträgen ist bis spätestens 27. Januar 2023 möglich.
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18.01.2023