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Der Gesetzentwurf ist mit Mehrheit im Bundestag beschlossen worden. Neben der Abschöpfung der Übergewinne an der Strombörse ist damit auch die Anhebung der Höchstwerte in den Ausschreibungen, unter anderem für Photovoltaik-Anlagen, auf den Weg gebracht worden.

Der Bundestag hat mit 373 Ja-Stimmen bei 187 Nein-Stimmen und 101 Enthaltungen den Gesetzentwurf zur Strompreisbremse angekommen. Am Freitag muss nun der Bundesrat noch abschließend das Gesetz absegnen. Es ist in der geänderten Ausschussfassung angenommen worden. Damit sind die möglichen Anhebungen der Höchstwerte in den Photovoltaik-Ausschreibungen um 25 Prozent enthalten. Ebenso Teil des Gesetzes ist die umstrittene Abschöpfung der Mehrerlöse am Strommarkt.

Das zuständige Bundeswirtschaftsministerium setzt mit der Abschöpfung von Zufallsgewinnen, die zur Refinanzierung der Strompreisbremse genutzt werden soll, auch gleich die Vorgaben aus der EU-Notfall-Verordnung 2022/1854 um. Während in der Erneuerbaren-Branche große Skepsis herrscht und die künftige Investitionssicherheit in Frage gestellt wird, heißt es aus dem Ministerium: „Die Abschöpfung wird so ausgestaltet, dass einerseits ein angemessener Erlös zum wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen gewährleistetet, andererseits ein substanzieller Beitrag zur Entlastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Wirtschaft geleistet wird. Adressiert werden nur Gewinne in einer Höhe, mit der niemand gerechnet hat.“

 

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https://www.pv-magazine.de/2022/12/15/bundestag-beschliesst-strompreisbremse-und-abschoepfung-von-mehrerloesen/

 

15.12.2022