Steuertipp: Wer als Rentner eine Photovoltaik-Anlage betreibt und daraus Einkünfte in der Steuererklärung angibt, erhält die Energiepreispauschale nach Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2022. Das läuft automatisch und ohne besonderen Antrag.
Eines der Instrumente, mit denen die Bundesregierung bei aktuell steigenden Energiekosten die Bürger entlasten will, ist die Energiepreispauschale. Das sind die 300 Euro, die Arbeitnehmer im September von ihrem Arbeitgeber ausbezahlt bekommen.
Anspruch haben aber auch andere Personen, die steuerlich relevante Einkünfte erzielen, beispielsweise Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG), Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 EStG). Renteneinkünfte zählen nicht dazu, weshalb Rentner von der Energiepreispauschale zunächst ausgeschlossen sind.
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26.08.2022